Und Google Webfonts in der eigenen Internetseite einzusetzen, sollten einige Sachen bedacht werden.
Generell ist die Einbindung von Google Webfonts technisch relativ einfach zu händeln wirkt aber einige Risiken bezüglich der DSGVO. Um die Internetseite DSGV konform zu gestalten, empfehle ich die Schriftarten lokal einzubinden.
In der Regel werden meine Seiten generell so gestaltet, dass die Google Schriftarten bereits lokal installiert sind und es keine Probleme mit der DSGV geben sollte.
Bitte beachten Sie, dass ich keine rechtliche Beratung geben darf, dieses dürfen nur Anwälte. Ich kann nur besten Wissens und Gewissens die Seite vorbereiten den finalen Abschluss und die Abnahme der Seite darf neuen Rechtsanwalt vornehmen.
Sollten Sie Interesse haben die Seite von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen kann ich Ihnen aus meinem Netzwerk einige sehr gute Rechtsanwälte empfehlen die auf Internetrecht und DSGVO spezialisiert sind